Vekabo Lieferbedingungen touristische Plätze

Diese Vekabo-Lieferbedingungen wurden am 23. Februar 2021 im Vorstand von Vekabo
Nederland festgelegt und treten am gleiches Datum in Kraft. Diese Lieferbedingungen
gelten ausschließlich für Vekabo-Mitglieder, wenn der Unternehmer in seinem Vertrag mit
dem Urlauber ausdrücklich auf diese Vekabo-Lieferbedingungen vom 23. Februar 2021
verweist.

Artikel 1: Definitionen
In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
a. Ferienunterkünfte: Zelt, Faltwohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen usw.;
b. Platz: jede Platzierungsoption für eine Ferienunterkunft, die im Vertrag angegeben werden muss;
b. Unternehmer: Unternehmen, Institution oder Verein, die den Platz zur Verfügung stellt;
d. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag bezgl. des Platzes eingeht;
e. Touristischer Platz: die Ferienunterkunft ist nicht länger als 3 Monate auf dem Gelände untergebracht;
f. Verhaltensregeln: Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt des Freizeitunternehmens, des Ortes und der
Ferienunterkunft;
g. Beschwerdeprotokoll: Wenn eine Gruppe eine Beschwerde hat, die nicht in Absprache mit dem betreffenden Vekabo-
Unternehmer gelöst wurde, kann die Gruppe eine Beschwerde bei Vekabo Nederland (info@vekabo.nl) einreichen.
Vekabo behandelt diese Beschwerde gemäß seinem Beschwerdeprotokoll. Die endgültige Verantwortung für die Lösung
liegt beim Vekabo-Unternehmer.
h. Kündigung: schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts.

Artikel 2: Inhalt des Vertrages:
1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber den vereinbarten Platz für die vereinbarte Zeit zu Erholungszwecken und nicht
zum dauerhaften Wohnsitz zur Verfügung mit dem Recht, für die angegebenen Personen eine Ferienunterkunft des
vereinbarten Typs aufzustellen.
2. Im Falle eines Austausches darf der Urlauber nur eine Ferienunterkunft derselben Art oder Sorte und praktisch der
gleichen Abmessungen und desselben Aussehens wie vereinbart aufstellen.
3. Der Vertrag wird auf Grundlage der Informationen, Merkblätter und / oder sonstigen Werbematerialien geschlossen,
die der Unternehmer dem Urlauber zur Verfügung stellt.

Artikel 3: Solidität und Sicherheit:
1. Der Urlauber stellt sicher, dass die Strom-, Gas- und Wasserinstallation in den von ihm untergebrachten
Ferienunterkünften den Bedingungen des jeweiligen Versorgungsunternehmens sowie den einschlägigen Gesetzen und
Vorschriften entspricht. Der Unternehmer hat das Recht, die Tauglichkeit und Sicherheit der in der Ferienunterkunft des
Urlaubers vorhandenen Strom-, Gas- und Wasserinstallation zu überprüfen oder prüfen zu lassen.
2. Der Unternehmer haftet für Störungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen, oder diese sind auf
Störungen der Anlage zurückzuführen, für die der Urlauber verantwortlich ist.
3. Dem Urlauber ist es nicht gestattet, eine Flüssiggasanlage auf dem Gelände zu installieren, außer bei einer vom
Verkehrsamt genehmigten Anlage in einem Kraftfahrzeug.

Artikel 4: Instandhaltung und Aufbau
1. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass sich das Erholungsgelände in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
2. Der Urlauber oder Benutzer ist – außer für die üblichen Wartungsarbeiten – nicht berechtigt, auf dem Gelände zu
graben, Bäume zu fällen oder Büsche zu beschneiden, Gärten anzulegen, Blumenzwiebeln zu pflanzen, Antennen oder
Satellitenschüsseln zu installieren, Zäune einzubauen, Veranden, Fliesen oder andere Einrichtungen jeglicher Art an
oder um die Ferienunterkunft zu bauen, ohne vorhergegangene schriftliche Zustimmung des Unternehmers.

Artikel 5: Preis und Preisänderung
1. Der vereinbarte Preis beinhaltet die Kosten für die Nutzung von Gas, Strom, Wasser, Abwasser und sonstigen
Nebenkosten mit Ausnahme der Kurtaxe, sofern nicht im Voraus anders angekündigt.
2. Wenn nach Feststellung des Preises aufgrund eines Kostenanstiegs des Unternehmers zusätzliche Kosten durch
Änderung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Kosten entstehen, die auch den Urlauber betreffen, können diese an
den Urlauber weitergegeben werden.

Artikel 6: Zahlung.
1. Der Urlauber muss die Zahlungen in Euro unter Beachtung der vereinbarten Bedingungen leisten, es sei denn, dass
etwas anderes vereinbart wurde.
2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Kündigung seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nach, hat
der Unternehmer das Recht, den Vertrag vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 3. Wenn der Unternehmer die Vereinbarung storniert, muss er den Urlauber per Einschreiben oder persönlich
abgegebenem Brief informieren und auf die Möglichkeit des Rücktritts der Stornierung hinweisen, indem er seine
Zahlungsverpflichtung noch immer innerhalb von 10 Tagen nach Absendung oder Übergabe des Rücktrittsschreibens
erfüllt. Wenn der Urlauber nicht von der in Absatz 3 genannten Option Gebrauch gemacht hat, hat der Unternehmer das
Recht, dem Urlauber und seinen Familienmitgliedern, Gästen und Besuchern den Zugang zu seinem Grundstück zu
verweigern.

Artikel 7: Stornierung
1. Der Urlauber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
2. Wenn der Urlauber den Vertrag vor dem Beginn storniert, schuldet er eine feste Entschädigung. Dies gilt nicht, wenn
der Grund für die Stornierung eine Preiserhöhung ist, die innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss
vorgenommen wird, mit Ausnahme der in Artikel 5 genannten Preisänderungen. Die Entschädigung beträgt:
• Bei Stornierung mehr als drei Monate vor dem Starttermin 15% des vereinbarten Preises;
• Bei Stornierung von drei bis zwei Monate vor dem Starttermin 50% des vereinbarten Preises;
• Bei Stornierung von zwei bis ein Monate vor dem Starttermin 75% des vereinbarten Preises;
• Bei Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Starttermin 90% des vereinbarten Preises;
• Bei Stornierung am Tag des Starttermins 100% des vereinbarten Preises;
3. Die Entschädigung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn der Platz von einem Dritten
für denselben oder einen Teil desselben reserviert wird und keine anderen Plätze in diesem Zeitraum verfügbar sind.
4. Die Verwaltungskosten betragen 5% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 25,00 € und höchstens 50,00 €.

Artikel 8: Verhaltensregeln
1. Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste, Besucher und mögliche Benutzer sind verpflichtet, die vom Unternehmer
festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten, einschließlich der Vorschriften für alle erforderlichen Camping- und
Aufenthaltsdokumente und Registrierungspflichten.
2. Der Unternehmer ermöglicht es dem Urlauber sich mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.
3. Wenn die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln und / oder die Vereinbarung mit diesen Bedingungen und
zu Lasten des Urlaubers in Widerspruch stehen, gelten diese Bedingungen.

Artikel 9: Haftung
1. Der Unternehmer haftet nicht für Diebstahl, Unfälle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, sie sind das
Ergebnis eines Mangels, der ihm oder seinen Mitarbeitern zuzurechnen ist.
2. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch die Handlung oder Unterlassung von ihm
selbst und / oder von seinen Familienmitgliedern, seinen Gästen oder von ihm zugelassenen Besuchern verursacht
wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber oder ihnen zuzuschreiben sind.
3. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers umfasst mindestens das Risiko, das angemessen durch eine
Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, mit einem Minimum von 500.000 €.

Artikel 10: Dauer und Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist.
Artikel 11: Vorzeitige Kündigung durch den Urlauber
Wenn der Urlauber vorzeitig abreist, schuldet er noch den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum (ohne die
Kosten für die Nutzung von Gas, Strom, Wasser und Abwasser).
Artikel 12: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei Nichterfüllung
1. Kommt der Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste oder Besucher trotz vorheriger Ankündigung den
Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Bedingungen, der Verhaltensregeln oder den Regierungsvorschriften
nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, und zwar so, dass den Maßstäben der Angemessenheit und der
Fairness vom Unternehmer nicht erwartet werden kann, dass der Vertrag fortgesetzt werden kann, dann hat der
Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Urlauber muss dann die
Urlaubsunterkunft verlassen und das Betriebsgelände so schnell wie möglich verlassen. In sehr dringenden
Fällen kann die Warnung weggelassen werden.
2. Wenn der Urlauber seinen Platz nicht verlässt, ist der Unternehmer berechtigt, dies auf Kosten des Urlauber zu
tun. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Entfernung der
Ferienunterkunft ergeben, es sei denn, der Schaden wurde durch das Verschulden des Unternehmers oder
seiner Mitarbeiter verursacht. Eventuelle Lagerkosten gehen zu Lasten des Urlaubers.
3. Wenn der Urlauber der Meinung ist, dass der Unternehmer den Vertrag zu Unrecht gekündigt hat, muss er den
Unternehmer unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
4. Grundsätzlich bleibt der Urlauber verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 13: Räumung
1. Nach Beendigung des Vertrages muss der Urlauber seine Urlaubsunterkunft vom Gelände entfernen, sofern nichts
anderes vereinbart ist.
2. Der Urlauber haftet für den von ihm während der Räumung verursachten Schaden.
3. Wenn der Urlauber seine Urlaubsunterkunft nicht entfernt, ist der Unternehmer berechtigt, nach schriftlicher
Ankündigung und unter Einhaltung einer angemessenen Frist den Ort auf Kosten des Urlauber zu räumen. Der
Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Entfernung der Ferienunterkunft
ergeben, es sei denn, der Schaden wurde durch das Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht.
Eventuelle Lagerkosten gehen zu Lasten des Urlaubers.

Artikel 14: Nutzung durch Dritte
Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen die Ferienunterkunft oder den Platz unter einem beliebigen Namen
anderen als den im Vertrag genannten Personen übergeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Bedingungen, unter denen die erlaubte Nutzung stattfindet, werden vorab durch einem gesonderten Vertrag
geregelt.

Artikel 15: Inkassokosten
Die dem Unternehmer oder dem Urlauber zumutbaren außergerichtlichen Kosten trägt der Urlauber oder der
Unternehmer nach einer Inverzugsetzung. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt wurde, kann der gesetzlich
festgelegte Zinssatz nach schriftlicher Kündigung auf den verbleibenden Teil erhoben werden.

Artikel 16: Auflösung
1. Wird der touristische Ort ohne Verschulden des Unternehmers storniert oder kann er nicht vorübergehend genutzt
werden, haben der Unternehmer und der Urlauber das Recht, den Vertrag aufzulösen. Wenn der Verlust des
touristischen Ortes oder die vorübergehende Nichtbenutzung des touristischen Ortes dem Unternehmer zuzuschreiben
ist, kann der Urlauber eine Entschädigung verlangen.
2. Wenn möglich, kann der Unternehmer dem Urlauber einen gleichwertigen Ersatztouristenort zum gleichen Preis
anbieten. In diesem Fall kann der Auftragnehmer zwischen Auflösung oder Annahme der Ersatzunterkunft wählen.

Artikel 17: Änderungen
Änderungen der Lieferbedingungen von Vekabo können nur vom Vorstand von VeKaBo Nederland vorgenommen
werden. Die Tatsache, dass der Urlauber und der Unternehmer individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, wobei
der Urlauber von diesen Bedingungen abweicht, bleibt hiervon unberührt.

Uden, Februar 2021
Vekabo Nederland
IHK-Nr. (KvK nr.) 2716705